E-Rechnung: Ab 2027 greift die nächste Stufe

Schon in wenigen Monaten endet für viele Unternehmen die Übergangsfrist bei der E-Rechnung: Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem inländischen B2B-Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro strukturierte E-Rechnungen ausstellen – etwa im Format ZUGFeRD, XRechnung oder Peppol BIS Billing. Damit der digitale Austausch funktioniert, kommt es jedoch nicht allein auf das Format an. Entscheidend ist auch, die Business Terms (BT-Felder) einheitlich zu verwenden. Sie legen fest, welche Information in welchem Datenfeld erwartet wird. Fehlerhafte oder abweichende Zuordnungen können dazu führen, dass E-Rechnungen auf der Empfängerseite nicht automatisiert verarbeitet oder sogar abgelehnt werden.

Der BVBS bietet auf seiner Website eine praxisorientierte Empfehlung zur Nutzung der für die Baubranche wichtigen BT-Felder. Die Übersichtstabelle unterstützt Rechnungssender und -empfänger dabei, die Standards einheitlich anzuwenden. Darüber hinaus stehen hilfreiche Musterrechnungen auf der BVBS-Website zur Verfügung: www.bvbs.de/erechnung

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