GModG stärkt offenen Datenaustausch
Das GModG legt den Fokus auf Interoperabilität und die Nutzung digitaler Betriebsdaten in der Gebäudeautomation.
Bild: BVBS, Hintergrundbild erstellt mithilfe von KI („ChatGPT“, Open AI)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) führt für Nichtwohngebäude (NWG) mit Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen von mehr als 70 Kilowatt Nennleistung eine Pflicht zu Automation und Steuerung (§ 56 GModG) ein. Die Leistungsschwelle sinkt im Vergleich zum Gebäudeenergiegesetz von 290 auf 70 kW, so dass der Anwendungsbereich für die Gebäudeautomation erheblich erweitert wurde. Die Systeme sollen Verbräuche kontinuierlich überwachen, protokollieren und analysieren, Effizienzverluste erkennen sowie Daten über eine gängige, frei konfigurierbare Schnittstelle für den firmen- und herstellerunabhängigen Datenaustausch und Auswertungen bereitstellen. Der BVBS begrüßt diesen Fokus auf Interoperabilität und digitale Betriebsdaten. Die Vorgabe stärkt die Voraussetzungen für einen firmen- und herstellerunabhängigen Datenaustausch in der Gebäudeautomation.
Darüber hinaus muss nach GModG ab 1. Januar 2027 der Gebäude-Energieausweis digital in maschinenlesbarem Format ausgestellt werden. Der BVBS sieht darin einen wichtigen Schritt, Gebäudedaten digital verfügbar und maschinell nutzbar zu machen. Nur wenn Medienbrüche und erneute Dateneingaben vermieden werden, entsteht ein echter Mehrwert für Planer, Energieberater, Handwerker und weitere Beteiligte.
Für die Digitalisierung von Gebäuden reicht die technische Verfügbarkeit von Daten allein jedoch nicht aus. Aus Sicht des BVBS fehlen weiterhin übergreifende Regelungen, die eine souveräne und interoperable Nutzung von Bauwerksdaten über einzelne Systeme und Anwendungsfälle hinweg ermöglichen.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erfordert eine weitgehende Abkehr von fossilen Energieträgern. Das GModG hat jedoch die bisherige 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen abgeschafft und die Anforderungen an Öl- und Gasheizungen neu geregelt. Ob diese neuen Regelungen ausreichen, um die Klimaschutzziele zu erreichen, wird die für 2030 vorgesehene Evaluation zeigen.
GModG
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das novellierte und umbenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wesentliche Änderungen gelten seit dem 29. Juli 2026; weitere Regelungen treten gestaffelt bis 1. Januar 2030 in Kraft. Mit der Novelle werden zugleich Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) in deutsches Recht umgesetzt.
