Orca-Serie „Whitepaper Technik“
Brandschutzwissen für den Ingenieur und ArchitektenMit der Serie „Whitepaper Technik“ stellt Orca Software einen kostenfreien Service für ausschreibende Planer zur Verfügung. In den monatlich erscheinenden Informationen wird jeweils der Weg durch ein spezifisches Fachgebiet gewiesen. Nachfolgend ein Auszug aus dem Whitepaper zum Thema Brandschutz.
Orca bietet mit der Serie „Whitepaper Technik“ einen kostenfreien Service für die effiziente Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Bild: Orca Software
Technische Baubestimmungen
Die wichtigsten Brandschutzvorschriften, die Landesbauordnungen, basieren auf der Musterbauordnung (MBO) des Bundes. Die MBO wiederum verweist auf die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), welche für den Brandschutz von zentraler Bedeutung ist.
Schutzziele
Im Zuge der Brandschutzplanung wird ein Brandschutzkonzept erstellt, in dem die allgemeinen Schutzziele Berücksichtigung erfahren müssen. Diese werden vom Gesetzgeber, von den Versicherungen und von den Gebäudenutzern aufgrund der jeweils spezifischen Interessenlage anders definiert. Während der Gesetzgeber insbesondere Personenschutz, Nachbarschutz und Umweltschutz im Auge hat, sind Versicherer und Nutzer auch an Sachschutz, Produktionssicherheit, Arbeitsplatzsicherung und Sicherheit von Lagergut und Daten interessiert.
Brandschutznachweis und Klassifizierungen
Der Brandschutznachweis sollte die Begriffe der Bauordnungen verwenden. Beispielsweise fb für feuerbeständig, und nicht F90A.
In den auf die Genehmigungsplanung folgenden Planungsschritten und in der Ausschreibung werden daraufhin aber meist die Klassifizierungen der nationalen (DIN 4102) oder europäischen Norm (DIN EN 13501) angewendet: z.B. F 90-AB oder REI 90.
Bei der Klassifizierung von Bauteilen muss nicht nur der Feuerwiderstand, sondern auch das Brandverhalten der im Bauteil befindlichen Bauprodukte berücksichtigt werden. In den Landesbauordnungen werden die Baustoffe brandschutztechnisch unterschieden nach nb – nichtbrennbar, se – schwerentflammbar, ne – normalentflammbar.
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen
In den Landesbauordnungen werden Bauteile brandschutztechnisch dreifach nach Feuerwiderstandsklassen unterschieden.
fh – feuerhemmend (etwa F30): es können überall brennbare Baustoffe verwendet werden.
hf – hochfeuerhemmend (etwa F60): tragende und aussteifende Teile müssen meist aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Eine nichtbrennbare Bekleidung von brennbaren tragenden Bauteilen ist jedoch möglich.
fb – feuerbeständig (etwa F90): tragende und aussteifende Teile müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und raumabschließende Bauteile müssen eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen besitzen.
Die Zuordnung von feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig zu F30 / F60 / F90 sowie REI30 /REI60 / REI90 nach der europäischen Normierung ist oftmals schwierig und nicht ohne Tücken. Zusatzbezeichnungen wie nb für nichtbrennbar, oder wesentliche Teile A2-s1,d0 werden angewendet, um die Anforderungen der Bauordnungen zu erfüllen.
Das gesamte Whitepaper zum Thema Brandschutz kann angefordert werden unter: