BVBS verabschiedet Namensraumerweiterung der REB

Zielsetzung: bessere Dokumentation der Abrechungen

Die ursprünglich 1979 verabschiedete und 2009 aktualisierte Regelung für die Elektronische Bauabrechnung (REB 23.003) definiert die allgemeine Mengenermittlung im Bauwesen. Darin sind u.a. die Abrechnung von Baukörpern mit verschiedenen Formeln und der Aufbau der Austauschdatei für die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber beschrieben. Allerdings kann das Feld für eindeutige Erläuterungen – wie zum Beispiel „Wand A“ – nur maximal neun Zeichen aufnehmen, benötigt werden in der Praxis aber mehr Zeichen.

In der Datenart 11, der Austauschdatei der REB 23.003 (Ausgabe 1979 und 2009), war eine Veränderung nicht durchführbar, da der Datenaufbau dafür nicht geeignet ist. Andererseits kann die XML-Datei GAEB DA XML 3.2 in der Datenphase X31 bis zu 14-stel­lige Ordnungszahlen verarbeiten. Die vom BVBS verwendete Methode setzt allerdings einen eigenen Namensraum voraus. Darum haben nun die Mitglieder des Arbeitskreises Datenaustausch des Bundesverbandes Bausoftware (BVBS) die Einführung eines eigenen Namensraumes diskutiert und verabschiedet. So werden die im BVBS (www.bvbs.de) organisierten Softwarehäuser gemeinsam die Erweiterung unterstützen, um die Abrechnungen besser dokumentieren zu können.

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