Praxisnaher Überblick zum neuen NIS-2-Umsetzungsgesetz

Bild: Canva / Transferstelle Cybersicherheit

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Vor wenigen Tagen, am 6.12.2025, trat das neue NIS-2-Umsetzungsgesetz rechtsverbindlich in Kraft. Mit der Richtlinie werden neue Mindeststandards für Cybersicherheit in der EU definiert. Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie wurde diese insbesondere in den Punkten Risikomanagement, Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen sowie Geldbußen verschärft. Neben KRITIS-Betreibern gilt das Gesetz auch für wichtige und besonders wichtige Einrichtungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird insgesamt ca. 29.500 deutsche Unternehmen beaufsichtigen.

In der kostenfreien Veranstaltung „Webimpuls zum neuen NIS2-Gesetz“ der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand am 17. Dezember gibt der Experte Volker Fett ab 16:00 Uhr einen praxisnahen Überblick zur aktuellen NIS-2-Umsetzung und beantwortet die Fragen der Teilnehmer. Er zeigt anhand konkreter Beispiele, worauf es für betroffene Unternehmen jetzt ankommt, welche Stolperfallen es zu vermeiden gilt und welche ersten Maßnahmen auch mit begrenzten Ressourcen möglich sind. Die Anmeldung und weitere Informationen sind auf der Webseite des Veranstalters zu finden. Die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand ist ein gefördertes Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und richtet sich mit seinen kostenfreien Angeboten gezielt an kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Start-ups.

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