Marktvorteile für Bauprodukte-Hersteller mit BIM-Ausrichtung

Bedeutung von Gebäude- und Produkt-Lebenszyklusbetrachtung steigt

Im Fokus der öffentlichen Debatten um die Einführung von BIM (Building Information Modeling) stehen überwiegend Planungsbüros sowie das Bau- und Facility-Management. Dabei trifft den Bauprodukte-Hersteller ebenfalls einen essentiellen Part: Seine Produkte und Leistungen müssen „BIM-ready“ sein und die Daten für alle Baubeteiligten komfortabel zugänglich bereitstehen. Diese und weitere Themen wurden am 21. September 2020 anlässlich eines Pressetages in Fürstenfeldbruck diskutiert.

BIM verbindet die gesamte Wertschöpfungskette von der Planung über das Bauen bis hin zum Betreiben der Objekte. Ein erheblicher Mehrwert von BIM liegt in der Schließung von Planungslücken und der Datensammlung für einen gesteuerten Betrieb, etwa mittels CAFM (Computer-Aided Facility Management).

Die mehrfach vom Wirtschaftsmagazin Capital ausgezeichnete Kanzlei der HFK Rechtsanwälte PartGmbB bietet durch ihre langjährige Erfahrung marktgerechte Lösungen mit der rechtlich erforderlichen Unterstützung in diesem Bereich. Nach den Rechtsanwälten Dr. Florian Schrammel und Dr. Till Kemper zielen die rechtlichen und politischen Vorgaben darauf ab, den Produkteinkauf stärker an einer Gebäude- und Produkt-Lebenszyklusbetrachtung (Building Life Cycle / Product Life Cycle) auszurichten. Dies gelte erst recht, wenn man die Smart Living-Anwendungen mit in den Blick nimmt. In diesem Fall müssen Produkthersteller früher und stärker in die Planung von Bau und Betrieb eingebunden werden.

Die Experten sind sich sicher: „Hersteller, die ihre BIM-Strategie darauf ausrichten und entsprechende BIM-Services anbieten, genießen zukünftig erhebliche Marktvorteile.“



Literaturhinweis zum Schnelleinstieg:„Rechtliche Aspekte im Building Information Modeling (BIM)"

Dieses Essential gibt eine praxisorientierte Übersicht über Aufgaben und Haftung des BIM-Managers in Abhängigkeit zu den übrigen Baubeteiligten hinsichtlich der HOAI, der VOB/B, der RBBau und weiterer gesetzlicher Regelwerke. Die Autoren befassen sich mit der rechtlichen Einordnung des in Deutschland noch am Anfang stehenden „Building Information Modeling (BIM)“. Sie erläutern vor allem Auswirkungen von BIM in vergütungs- und haftungsrechtlicher Hinsicht. Darüber hinaus erfolgt eine Betrachtung von Schnittstellen der Leistungspflichten der jeweiligen Projektbeteiligten unter Berücksichtigung des BIM-Managers, von versicherungsrechtlichen Fragen und von vergaberechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit BIM. https://www.springer.com/de/book/9783658157050

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