Cyber Resilience Act: europaweite Sicherheitsanforderungen für Bausoftware
Der CRA schafft europaweit einheitliche Anforderungen an die Cybersicherheit digitaler Produkte.
Bild: BVBS
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) legt die EU verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen fest. Davon sind auch zahlreiche Softwarelösungen für die Bauwirtschaft betroffen. Hersteller müssen unter anderem Sicherheitsrisiken noch stärker über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen, Schwachstellen behandeln und Sicherheitsupdates bereitstellen. Erste Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle greifen seit September 2026, die wesentlichen Anforderungen gelten ab Dezember 2027. Für die im BVBS organisierten Softwareunternehmen bringt der CRA zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich. Anwender profitieren zugleich von europaweit einheitlichen Vorgaben für die Cybersicherheit digitaler Produkte.
