Digitale Planungshilfe mit Gebäudeheizlastrechner und Produkt-Konfigurator
18.08.2025Blossom-ic hat sich mit seinem Gebäudeheizlastrechner für eine normgerechte Heizlastermittlung aus Verbrauchsdaten entschieden. Sie wird der Norm DIN EN 12831 und den Anforderungen von KfW und BAFA gerecht und wird als Nachweis für Förderanträge anerkannt. Für Bestandsgebäude soll sie ein optimales Aufwand-Nutzen Verhältnis bieten. Die kostenfreie Software dient als Grundlage für die Heizungsplanung bei Sanierungen im Bestand. Über den Menüpunkt „Planer“ auf der Firmenwebseite erhalten registrierte Nutzer Zugang zum Gebäudeheizlastrechner. Dieser ist in einen Produkt-Konfigurator eingebunden, mit dem sich eine vollständige Bestellübersicht inklusive Montageanweisung für den digitalen hydraulischen Abgleich erstellen lässt. Der digitale hydraulische Abgleich von blossom-ic ist zertifiziert als „mindestens gleichwertig zu Verfahren B“.
Kostenlos und mobil anwendbar: Der neue Gebäudeheizlastrechner und Produkt-Konfigurator auf der blossom-ic Homepage.
Bild: blossom-ic
Der Konfigurator führt Schritt für Schritt durch die Projektplanung von Heizungsanlagen, die mit dem funkbasierten System des Entwicklers gesteuert werden. Dieses System ist geeignet für Heizkörper in Ein- und Zweirohrsystemen, Flächenheizungen sowie „FanCoil“ Steuerung für Heizen und Kühlen. Ein intelligenter Algorithmus berechnet und justiert hierbei permanent die Massenströme, ganz ohne Eingriffe in das Rohrnetz. Für die Berechnung der Heizlast steht eine Excel-Datei zur Verfügung, in der z. B. Jahresverbrauch, Anlagenalter oder Art der Wärmeübertragung berücksichtigt werden. Eine integrierte Verlinkung zur BWP-Klimakarte erleichtert die normgerechte Auswahl der Auslegungstemperatur. Die errechneten Werte bilden die Basis für eine bedarfsgerechte Auslegung und ermöglichen die Einbindung in förderfähige Sanierungskonzepte.
Normgerechte Basis für Förderanträge
Heizlastberechnungen von Bestandsgebäuden müssen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechend DIN EN 12831 durchgeführt werden. Dabei wird zwischen „Berechnung nach Standardverfahren“ und „Schätzung aus Wärmemengenmessungen und Verbrauchsdaten“ unterschieden. Nicht nur die Heizlastberechnung, sondern auch die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs wird im Bestand jedoch unter großen Unsicherheiten ausgeführt, da bei den berechneten U-Werte der thermischen Gebäudehülle mit einer Abweichung in der Größenordnung von bis zu ± 30 Prozent ausgegangen werden muss.
Blossom-ic-intelligent controls AG
87700 Memmingen
Tel.: 08331 75696580