Erstellung von E-Rechnungen und rechtssichere Honorarabrechnung

Die verbindliche Einführung der E-Rechnung zu Beginn des Jahres 2025 – auch für Architektur- und Ingenieurbüros – bedeutet den Abschied von der klassischen Rechnung in Papierform oder per E-Mail im Format PDF oder Word. Die neu erschienene Softwareversion „BKI Honorarermittler 2025“ unterstützt Büros nicht nur bei der sicheren Berechnung angemessener Honorare nach HOAI, sondern erfüllt auch sämtliche Anforderungen an E-Rechnungen der CEN-Norm EN 16931. So lassen sich E-Rechnungen laut Entwickler schnell, gesetzeskonform und effizient erstellen.

Der „BKI Honorarermittler 2025“ vereint HOAI-2021-konforme Honorarermittlung mit den gesetzlichen Anforderungen an E-Rechnungen.
Bild: BKI

Der „BKI Honorarermittler 2025“ vereint HOAI-2021-konforme Honorarermittlung mit den gesetzlichen Anforderungen an E-Rechnungen.
Bild: BKI
In der neuen Version bleibt die bewährte, anwenderfreundliche Benutzeroberfläche erhalten und bietet weiterhin alle praxisnahen Funktionen zur Honorarermittlung und -abrechnung – entweder nach HOAI oder für die freie Eingabe von Leistungen. Dazu gehören die Erstellung versandfertiger Honorarvorschläge, Rechnungen und Schlussrechnungen sowie die Übernahme anrechenbarer Kosten aus dem „BKI Kostenplaner“ in gewohnter Weise. Dazu kommen volle Windows-11-Kompatibilität, neueste Sicherheits- und Leistungsverbesserungen sowie Unterstützung für 4K-Monitore.

Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI)

70372 Stuttgart

Tel.: 0711 95485478

presse@bki.de

www.bki.de

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