TÜV-Verband zur Einigung bei den Trilog-Verhandlungen zum KI-Omnibus

Der TÜV-Verband sieht in der Einigung bei den Trilog-Verhandlungen über den „KI-Omnibus“ Licht und Schatten. Positiv sind Anpassungen wie längere Umsetzungsfristen für den AI Act, Meldepflichten für KI-Sicherheitsvorfälle sowie ein Verbot sexualisierter Deepfakes und sogenannter „Nudifier“-Anwendungen.

Der TÜV-Verband sieht in der Einigung bei den Trilog-Verhandlungen über den „KI-Omnibus“ positive wie negative Signale.
Bild: Clipdealer

Der TÜV-Verband sieht in der Einigung bei den Trilog-Verhandlungen über den „KI-Omnibus“ positive wie negative Signale.
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Kritisch sieht der TÜV-Verband, dass Maschinen aus dem direkten Anwendungsbereich des AI Acts herausfallen und Sicherheitsvorgaben stattdessen in der nachgeordneten Maschinenverordnung geregelt werden sollen. Ziel des AI Act ist es, die Risiken von Hochrisiko-KI-Systemen in verschiedenen Produktgruppen wie Medizinprodukten, Maschinen oder auch Spielzeug zu minimieren. „Der ‚Sektor-Exit‘ für Maschinen führt zu einer regulatorischen Fragmentierung mit unterschiedlichen Anforderungen, Verfahren und Fristen. Das Ergebnis ist Rechtsunsicherheit und mehr statt weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Der KI-Omnibus hat dem Bürokratieabbau einen Bärendienst erwiesen. Jetzt kommt es darauf an, ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Maschinenverordnung sicherzustellen.“ Das betrifft unter anderem Vorgaben zu Risiko- und Qualitätsmanagement, menschlicher Aufsicht, der Robustheit von KI-Systemen oder der Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle.

„Änderungen brauchen Transparenz, Gründlichkeit und eine öffentliche Debatte“

Auch aus industriepolitischer Sicht ist der Sektor-Exit nicht zielführend. „In Europa werden auf Grundlage des AI Acts derzeit industrielle KI-Standards für den Weltmarkt entwickelt“, sagt Bühler. „Die Verschiebung in die Maschinenverordnung droht die Entwicklung sektorspezifischer KI-Standards weiter zu verzögern, weil die gesetzliche Grundlage derzeit fehlt. Europa verspielt gerade die Chance, bei KI-Standards eine globale Vorreiterrolle einzunehmen.“

Der TÜV-Verband warnt davor, bis zur Anwendung des AI Acts weitere Produktgruppen wie Medizinprodukte aus dem AI Act herauszulösen. Andernfalls droht ein Flickenteppich an Einzelregelungen in zahlreichen sektorspezifischen Rechtsakten.

Grundsätzliche Kritik übt der TÜV-Verband am Omnibus-Verfahren und den Trilog-Verhandlungen. „Der horizontal angelegte AI Act mit seinem risikobasierten Ansatz ist ein über Jahre entwickelter Rechtsakt, an dem sich verschiedenste Interessensgruppen intensiv beteiligt haben“, sagt Bühler. „Es kann nicht sein, dass die grundsätzliche Architektur des Gesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aufgebrochen wird. Solche fundamentalen Änderungen brauchen Transparenz, Gründlichkeit und eine öffentliche Debatte.“ Damit untergrabe die Politik das Vertrauen in den europäischen Gesetzgebungsprozess.

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